Klimatechnik-Atlas

Sicherheitsnormen DIN EN 378 und DIN EN IEC 60335-2-40 (Aufstellung, Füllmengen, Leckagedetektion)

Wie viel Kältemittel in welchem Raum zulässig ist, regeln EN 378 (Anlagen) und EN IEC 60335-2-40 (Geräte). Bei brennbaren Kältemitteln wie R32 und R290 hängen die Grenzen von Raumgröße, Einbauhöhe und Sicherheitsmaßnahmen ab.

Ab wann: Gültig ist DIN EN 378:2021 (Teile 1–4); die Neufassung ist als Entwurf 2025-07 erschienen, die Schlussfassung (FprEN) war für 2026 angekündigt.
  • EN 378 hat 4 Teile: 1 Grundlagen/Klassifikation, 2 Konstruktion/Prüfung, 3 Aufstellungsort/Personenschutz, 4 Betrieb/Instandhaltung/Rückgewinnung.
  • Zugangskategorien: a = allgemein (z. B. Wohnung, Hotel), b = überwacht (z. B. Büro), c = nur befugte Personen. Aufstellungsbereiche: I = Anlage im Aufenthaltsraum, II = Verdichter im Maschinenraum oder im Freien, III = Anlage im Maschinenraum oder im Freien, IV = belüftetes Gehäuse.
  • Die Füllmengenbegrenzung richtet sich nach Sicherheitsgruppe (A1, A2L wie R32, A3 wie R290), Raumvolumen, Einbauhöhe und Zugangskategorie (Anhang C). Für brennbare Kältemittel gibt es eine Formel über die untere Zündgrenze (LFL), Einbauhöhe und Raumfläche.
  • VRV/VRF mit R32 in Aufenthaltsräumen: Je nach Verhältnis von Füllmenge zu Raumgröße sind 0, 1 oder 2 Zusatzmaßnahmen nötig (mechanische Lüftung, Sicherheitsabsperrventile oder Alarm). Der Detektor löst typischerweise bei 25 % der LFL aus.
  • Werden praktische Grenzwerte im Raum überschritten, verlangt EN 378-3 Kältemitteldetektoren/Gaswarnanlagen und gegebenenfalls einen Maschinenraum mit Lüftung.
  • R290-Außenaufstellung (Monoblock-Wärmepumpe): Schutzbereich um das Außengerät freihalten, d. h. keine Öffnungen, Kellerschächte, Gullys oder Zündquellen. Die Abstände stehen in der Herstelleranleitung.
  • DIN EN IEC 60335-2-40 (IEC Ed. 7, 2022; EN-Fassung 2024, DIN-Ausgabe 2025-11) erlaubt deutlich höhere A3/A2L-Füllmengen in Räumen, wenn Leckagedetektion, Lüftung oder Abschaltung vorhanden sind. Für R290-Direktsysteme in Aufenthaltsräumen liegt die Obergrenze bei ca. 26 m³ × LFL ≈ 988 g, im Freien oder im belüfteten Gehäuse bei 130 m³ × LFL ≈ 5 kg.
  • EN 378 wird überarbeitet: Entwürfe DIN EN 378-1/-2/-3 2025-07 mit neuer Füllmengensystematik für brennbare Kältemittel; Teil 4 soll durch ISO 5149-4 ersetzt werden, Anhang E wird eigener Teil 5.
Was Sie tun müssen: Planer/Installateur: Füllmengenberechnung je Raum dokumentieren; bei VRV mit R32 und bei R290 innen die nötigen Sicherheitsmaßnahmen einplanen. Betreiber: Detektoren und Absperrventile regelmäßig prüfen lassen und Schutzbereiche freihalten.

Offen oder ungeklärt: Konkrete Füllmengenwerte hängen von Formel und Raumdaten ab; Normtexte sind kostenpflichtig und hier nicht im Wortlaut geprüft. Ob und ab wann EN IEC 60335-2-40:2024 im EU-Amtsblatt unter der Niederspannungsrichtlinie harmonisiert gilt, wurde nicht abschließend verifiziert. Veröffentlichungstermin der neuen EN 378 ist offen.

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